Kosten

Oftmals wird die Kontaktierung eines Rechtsanwalts aufgrund der vermeintlich hohen Kosten gescheut. In Folge fehlender rechtlicher Beratung entstehen jedoch regelmäßig wesentlich höhere Schäden die sich durch eine frühzeitige kompetente Beratung vermeiden lassen.

Bei Fragen zur Vergütung erteilen wir Ihnen daher gerne im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs entsprechende Auskünfte, so dass Sie selbst abwägen können, ob sich für Sie eine umfassende Rechtsberatung lohnt.

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Abwicklung von Treuhandaufträgen sowie die Verwaltung von Immobilien erfolgt gemäß individueller Vereinbarung.

 

 

Erstes Beratungsgespräch

Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen € 150,00 inkl. Mehrwertsteuer.

Im Rahmen dieses ersten ca. einstündigen Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen den Fall und beraten Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Kosten. Falls die Sache mit der ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an.

Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Dieser richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten, bei Forderungsstreitigkeiten also nach der Höhe der Geldsumme, bei Schadensersatzansprüchen nach der Höhe des geltend gemachten Schadens etc.

Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits wägen wir gerne bereits im Rahmen des Erstgesprächs gemeinsam mit Ihnen ab, so dass Ihnen eine Risikoeinschätzung möglich ist.

Abrechnung nach Zeitaufwand

Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bieten wir Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, unsere Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten.

Unsere Stundensätze betragen je nach Rechtsgebiet und Bedeutung der Angelegenheit zwischen € 150,00 und € 200,00 zzgl. Mehrwertsteuer.

Pauschale Abrechnung

Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z.B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z.B. des Stundenaufwands pro Monat) kalkuliert wird.